Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen und Zusammenarbeit
Stand: 25. Oktober 2025
Transparenz
Klare Bedingungen für beide Seiten
Fair & Rechtssicher
Nach deutschem Recht geprüft
Schutz
Für Ihre und unsere Rechte
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kottoman (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere:
- Entwicklung von Software und Anwendungen (Apps)
- Entwicklung und Design von Websites
- Implementierung und Anpassung von Kassensystemen
- IT-Beratung und Support-Leistungen
- Wartung und Pflege von Software-Lösungen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
3. Leistungsumfang und Pflichten
Leistungen des Auftragnehmers
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot
- Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln der IT-Branche
- Änderungswünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand abgerechnet, sofern keine Pauschale vereinbart wurde
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen
- Rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Lizenzen und Testumgebungen
- Benennung qualifizierter Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis
- Zeitnahe Prüfung und Freigabe von Zwischenergebnissen
- Durchführung von Abnahmen innerhalb vereinbarter Fristen
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (Festpreis oder Aufwand nach Stundensatz).
4.2 Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar
- Bei Projekten mit einer Laufzeit über 3 Monate können Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt vereinbart werden
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig
4.3 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungswünsche nach Projektbeginn, zusätzliche Funktionen oder erhöhten Support-Bedarf.
5. Lieferfristen und Termine
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber.
Bei Verzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, verspätete Zulieferung), verlängern sich die Fristen angemessen.
Der Auftragnehmer haftet bei Verzögerungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Fristen sind auf 10% der Auftragssumme begrenzt.
6. Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über die Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn:
- der Auftraggeber die Leistung ohne Mängelrüge in Betrieb nimmt
- der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich Mängel rügt
- der Auftraggeber nur unwesentliche Mängel rügt
Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.
7. Gewährleistung und Mängelhaftung
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Software, Designs, Konzepte, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt nach vollständiger Zahlung der Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
8.2 Einschränkungen
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
8.3 Eigenentwicklungen und Drittkomponenten
Der Auftragnehmer kann bei der Leistungserbringung auch auf Eigenentwicklungen und Drittkomponenten zurückgreifen. An diesen verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer bzw. den Rechteinhabern.
9. Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrags zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
10.2 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.
11. Vertragslaufzeit und Kündigung
11.1 Projektverträge
Projektverträge enden mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.2 Wartungs- und Pflegeverträge
Verträge über laufende Wartungs- und Pflegeleistungen werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.
11.3 Wichtiger Grund
Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor bei:
- wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen vertragliche Pflichten
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
- Insolvenz oder drohender Insolvenz einer Partei
- schwerwiegender Vertrauensbruch
12. Schlussbestimmungen
12.1 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtlicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Textform (E-Mail) genügt zur Wahrung der Schriftform, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.4 Abtretung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.